Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug
nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder
innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich
(bis zu insgesamt 90 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.
Die Reservierung erfolgt ausschließlich auf den zukünftigen Halter des
Fahrzeuges. Eine Weitergabe des reservierten Kennzeichens ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR (Reservierung) +
10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten
Kennzeichens geltend gemacht werden. Werden nach erfolgter Reservierungseingabe
die Kennzeichen bereits geprägt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn
die Reservierung intern technisch nicht zu Stande gekommen ist und das Kennzeichen
bereits vergeben bzw. gesperrt ist.